Planung, Einbau, Instandsetzung und Wartung

Im Brandfall verhindern Rauch- und Feuerschutztüren eine rasche Ausbreitung von giftigen Gasen und Feuer – wenn sie verschlossen sind. Rauch- und Feuerschutztüren, die offengehalten werden sollen, müssen mit einer zugelassenen Türfeststellanlage ausgestattet sein. Diese muss nach DIN 14677 eingebaut werden und jährlich auf ihre Funktion überprüft werden. Die Anlagen sind so ausgelegt, dass die Türen im Brandfall automatisch schließen.

Bei Abschlüssen, die durch Feststellanlagen offengehalten werden, muss der für den Schließvorgang erforderliche Bereich ständig freigehalten werden. Soweit möglich, sollten für Feststellanlagen Rauchmelder verwendet werden. In Rettungswegen müssen Rauchmelder verwendet werden. Jede Feststellvorrichtung muss auch von Hand ausgelöst werden können, ohne das die Funktionsbereitschaft der Anlage beeinträchtigt wird. Dies ist über Auslösetaster möglich, welche sich in unmittelbarer Nähe des Abschlusses befinden müssen und nicht verdeckt werden dürfen (Kennzeichnung: rot / Aufschrift: „Tür schließen“). Bei elektromagnetischer Feststellung kann die Handauslösung durch Druck auf das Türblatt erfolgen. Nach dem betriebsfertigen Einbau ist die einwandfreie Funktionalität durch eine Abnahmeprüfung festzustellen, welche vom Hersteller oder autorisierten Fachkräften durchgeführt werden darf. Ein Prüfvermerk ist an der Feststellanlage anzubringen, die Prüfung ist dem Betreiber zu bescheinigen. Die Feststellanlagen müssen mindestens einmal monatlich vom Betreiber auf Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Wartung zur Prüfung des ordnungsgemäßen Zusammenwirkens aller Anlagenteile durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen.

Für die Wartung von Rauch- und Feuerschutztüren, sowie Türfeststellanlagen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles und unverbindliches Angebot! Sollten Sie planen eine Rauch- oder Feuerschutztür mit einer Feststellanlage auszurüsten, teilen Sie uns dies bitte mit. Ebenso führen wie die UVV-Prüfung von kraftbetätigten Tür- und Toranlagen durch.